BALM verhängt Geldstrafe: Weitervergabe mit Folgen
Wer seiner Verantwortung als Auftraggeber nicht nachkommt, der haftet. BALM bittet Spedition wegen Kabotage-Verstößen zur Kasse. Stein des Anstoßes waren die Beförderungen durch zwei ausländische Frachtführer.
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